Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger

Über die Bedeutung des Fachanwalts für Strafrecht können Sie sich auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV informieren (Link).

 

Rechtsanwalt Felix Dimpfl, Augsburg, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger, hat im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht der DeutschenAnwaltAkademie besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts erworben. Der Lehrgang fand an 20 Fortbildungstagen mit 121 Unterrichtsstunden zuzüglich 15 Klausurstunden statt und vermittelte - jeweils einschließlich der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezüge - folgende Bereiche:

Der Anwalt als Strafverteidiger - das Ermittlungsverfahren - die Hauptverhandlung - Recht der Strafzumessung - materielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung - Rechtsbehelfe - Rechtsmedizin - Revisionsrecht - Psychatrie - Betäubungsmittelstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Steuerstrafrecht - Verkehrsstrafrecht - Ordnungswidrigkeitsverfahren - technische Analyse von Verkehrsunfällen - Kriminalistik - Jugendstrafrecht - Strafvollstreckung und Strafvollzug

Rechtsanwalt Felix Dimpfl hat im Rahmen der DeutschenAnwaltAkademie besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts durch die erfolgreiche Fertigung von fünf schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) von je drei Stunden Dauer nachgewiesen. Die Leistungskontrollen erfüllen die Voraussetzungen nach § 6 II 2 c der Fachanwaltsordnung.

Überdies hat Rechtsanwalt Felix Dimpfl der Rechtsanwaltskammer besondere praktische Erfahrung nachgewiesen.

 

 

 

 

 

 

Dimpfl und Kollegen, Rechtsanwalt Felix Dimpfl
Rechtsanwalt in Augsburg, Rechtsanwalt in München, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger
 

 


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